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Zur Abwechslung mal ein sehr aktuelles Thema, welches derzeit auch viel in den Medien diskutiert wird. Bausparverträge werden zur Zeit reihenweise einseitig seitens der Bausparkasse gekündigt. Ich selbst hatte mir ein paar Tage zuvor genau über diesen Sachverhalt Gedanken gemacht. Daher nehme ich es mir einmal zum Anlass darüber zu schreiben.

Was sind Bausparverträge?

Den meisten ist wohl geläufig, worum es sich bei einem Bausparvertrag handelt. Er ist eine Kombination aus Sparkonto und Immobiliendarlehen und wird genutzt um damit teilweise den Bau einer Immobilie zu finanzieren oder zu modernisieren. Ein Bausparvertrag hat eine fest vereinbarte Bausparsumme (z.B. 50.000 EUR) und läuft über mehrere Jahre, wobei in den ersten Jahren lediglich eingezahlt (gespart) wird. Das eingezahlte Geld wird verzinst (Festzins). Sind ca. 30-50% der Bausparsumme erreicht (also 15.000 – 25.000 EUR) ist dieser zuteilungsreif. Der übrige Teil des Geldes, kann zu seinem günstigen Zins als Darlehen ausgezahlt werden. 

 

Warum werden die Bausparverträge gekündigt?

Ist die Zuteilungsreife des Bausparvertrags erreicht, kann ich diesen für meine Baufinanzierung einsetzen. Andernfalls läuft er als Sparkonto weiter. So lange bis dieser voll ist, also 100% erreicht hat oder ich das Darlehen in Anspruch nehme bzw. ihn kündige und auszahlen lasse. Nicht immer wird ein Bausparvertrag auch in Anspruch genommen, sondern lediglich fortgeführt und weiter eingezahlt, z.B. die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers.
Viele die einen Bausparvertrag besitzen, haben diesen vor einigen Jahren abgeschlossen, als es dafür noch sehr gute Zinsen in Höhe von 2%, 3% oder 4% gab. Schaut man sich die aktuelle Verzinsung auf Tagesgeldkonten an, liegt diese stets irgendwo bei 0,5%. Warum sollte ich also mein Bausparkonto auflösen, wenn ich dort so gute Zinsen erhalte? In der Masse wird das natürlich teuer für die Bausparkassen. Sie müssen die vereinbarten Sparzinsen zahlen und können bei den Darlehenszinsen nicht mit den Zinsen mithalten, welche man derzeit bei Onlinebänken erhält. 

Aus diesen Gründen kommt es derzeit zu massiven, einseitigen Kündigungen der Bausparverträge seitens der Bausparkassen. Die Kündigung erfolgt nur unter bestimmten Umständen. In der Regel wenn der Bausparvertrag seit mindestens 10 Jahren zuteilungsreif. Das es rechtskräftig ist wurde vergangene Woche durch eine Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs bekräftigt. Dadurch wird vermutlich eine Welle an Kündigungen erfolgen, natürlich zum Nachteil und Ärger der Kunden. Ein Armutszeugnis für die Bausparkassen und jegliche Versprechungen die einem gemacht wurden.

Was kann ich tun?

Wahrscheinlich nicht viel. Zunächst sollte man sich seine Bausparverträge und Kontoauszüge einmal anschauen. Ist dieser bereits zuteilungsreif und falls ja, seit wann. Dann kann man zumindest einschätzen ob man betroffen ist oder nicht. Unter welchen genauen Umständen die Bausparkasse kündigen darf und wann nicht, gilt es nochmal in Erfahrung zu bringen. Juristische Schritte im Falle einer Kündigung seitens der Bausparkasse einzuleiten, könnte aufgrund der Rechtssprechung vergebene Mühe sein. Es bleiben die beiden Möglichkeiten der Auszahlung oder den Wechsel in einen anderen Tarif, der natürlich weitaus schlechtere Konditionen haben wird. 

Weitere Informationen zum Thema findet man auf allen einschlägigen News-, Presse- und Finanzseiten, z.B. auf rp-online.de

 

1 Kommentar

  1. Sehr gut auf den Punkt gebracht!

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