Neulich hatten wir mit unserem Vermesser und allen anderen zukünftigen Nachbarn, mit denen wir uns die gemeinschaftliche Straße teilen, einen Grenztermin zur Abmarkung der Flurstücksgrenzen. Wir nutzten diesen Termin, da wir ohnehin uns über den Zustand unseres Grundstücks nach der Erschließung und dem Bau der Baustraße informieren wollten.

Abmarkung des Grundstücks

Der Grenzstein dient der Markierung der Grundstücksgrenzen

Bei der Abmarkung der Grundstücke werden diese mit dem Vermesser begangen und die Grundstücksgrenzen protokolliert und mit Hilfe von Grenzsteinen festgelegt. Für uns war das weniger interessant, da diese im Außenanlageplan ersichtlich sind und wir nicht mehrere Flurstücke auf unserem Grundstück vereinen.  Es ist dennoch gut zu wissen gewesen, dass alles noch einmal in einem offiziellen Protokoll festgehalten und über den Vermesser geregelt wird. Auf einer Seite unseres Grundstücks befindet sich bereits ein roter Grenzstein. Für die andere Seite wird ein separater Termin erfolgen, den wir aber wahrscheinlich nicht wahrnehmen werden, da die Grenzen auch im Außenanlagenplan ersichtlich sind und dieser Termin nur eher formellen und informativen Charakter hat.

Die Baustraße ist gebaut

Nachdem noch der störende Baum auf unserem Grundstück beseitigt wurde, konnte endlich die Baustraße beauftragt werden. Innerhalb weniger Tage wurde diese dann von unserer Erschließungsfirma errichtet. Wir haben die Baustraße noch etwas breiter und länger bauen lassen, da diese gleich als Fundament für unsere zukünftige Einfahrt (2 Stellplätze) dient.

Diese konnten wir dann beim Grenztermin in voller Pracht bewundern. Wir waren dann letzten Endes doch erstaunt, wie groß sie geworden ist. Aber immerhin müssen ja hier auch die schweren Maschinen und Bagger zum Einsatz kommen.